Sehr geehrter Frau Duque-Puerta,
ja, unseres Erachtens ist in diesem Fall der Fehler in der MMM-Rechnung mitzuteilen.
Hinweis: Diese Aussage gilt nicht für MMM-Rechnungen, die erstmals vor dem 1.4.2016 abgerechnet und nach dem 1.4. aufgrund notwendig gewordener Korrekturen nochmals abgerechnet werden (und bei ebendiesem Korrekturversand natürlich immer noch nach dem vor dem 1.4.2016 verwendeten Verfahren).
Grund: Für Rechnungen, die vor dem 01.04.16 gestellt werden, gibt es keine Vorgaben zur Anwendung in der INVOIC.
Freundliche Grüße,
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