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INVOIC
INVOIC / REMADV AHB 2.3a
2.3a
30.11.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,

für MMM-Abrechnungen (ab 01.04.2016) sind nur die MMM-Artikelnummern für Mehrmenge, Mindermenge und Energiesteuer vorgesehen.
Wie wäre eine MMM-INVOIC zu beantworten, die andere Artikelnummern als die drei genannten enthält?
Soll in diesen Fällen auch der Ablehnungsgrund Z06 „Artikel unbekannt“ genutzt werden?

MfG

Miryam Duque-Puerta

Kapitel 3.1 Anwendungsfälle REMADV Seite 23 SG7 AJT 4465 "Z06 Artikel unbekannt o"

zulässige Artikelnummern in der MMMA

Sehr geehrter Frau Duque-Puerta,

ja, unseres Erachtens ist in diesem Fall der Fehler in der MMM-Rechnung mitzuteilen.

Hinweis: Diese Aussage gilt nicht für MMM-Rechnungen, die erstmals vor dem 1.4.2016 abgerechnet und nach dem 1.4. aufgrund notwendig gewordener Korrekturen nochmals abgerechnet werden (und bei ebendiesem Korrekturversand natürlich immer noch nach dem vor dem 1.4.2016 verwendeten Verfahren).

Grund: Für Rechnungen, die vor dem 01.04.16 gestellt werden, gibt es keine Vorgaben zur Anwendung in der INVOIC.

Freundliche Grüße,

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