Sehr geehrter Herr Kleerbaum,
Es gibt in der REMADV keinen Ablehnungsgrund, da die Leistung erbracht wurde. Sollten Sie Probleme mit der fristgerechten Rechnungsübermittlung des Netzbetreibers haben, sollten Sie dies beim Netzbetreiber reklamieren.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Forum Datenformate |