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Frage
INVOIC
INVOIC / REMADV AHB 2.0
2.0
08.05.2014
Wir erhalten eine INVOIC, in welcher ein Sockelbetrag/Grundpreis zur Leistung unter der Artikelnummer 9990001000053 übermittelt wird. Diese Artikelnummer ist laut der Artikelnummernliste 4.1c alleinig für die Leistungsberechnung vorgesehen. Müsste der Netzbetreiber nicht für diese Berechnung entweder den Artikel 9990001 00008 7 (Grundpreis) bzw. 9990001 00072 2 (Fixe Leistungsentgeltkomponente) in Kombination mit Artikel 9990001 000714 (Fixe Arbeitsentgeltkomponente) verwenden?

Vielen Dank!
Freundliche Grüße


Möglichkeiten zum Ausweis des Grundpreises

Sehr geehrter Frau Koppold,

wie von Ihnen korrekt beschriebn, muss ein Grundpreis entweder über die Artikelnummer 9990001 00008 7 (Grundpreis)

oder

die beiden Artikel 9990001 00072 2 (Fixe Leistungsentgeltkomponente) und Artikel 9990001 000714 (Fixe Arbeitsentgeltkomponente)

angegeben werden.

Der Artikel Leistung mit der Artikelnummer 9990001000053 ist, wie in der Spalte Mengenangabe ausgewiesen, zwingend in KWT mit ggf. optionaler zusätzlicher Zeitangabe aus unserer Sicht nicht geeignet, einen Grundpreis anzugeben.

Freundliche Grüße,

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