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APERAK
APERAK / CONTRL AHB 2.1a
2.1a
07.08.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Fehlerkorrektur/Änderung im APERAK AHB 2.1a tritt folgende Änderung in Kraft: "Initialprozessschritte der GPKE und GeLi Gas sind
- die Übermittlung Kündigung im Prozess „Kündigung“ (UTILMD),
- die Lieferanmeldung im Prozess „Lieferbeginn“ (UTILMD),
- im Prozess Geschäftsdatenanfrage die Anfrage nach Stammdaten (ORDERS),

und deren Antworten (inkl. ggf. an den Anfragenden gesandter Informationsmeldungen).

Warum wird diese Anpassung vorgenommen? Rein theoretisch wäre es nun möglich, dass auch auf Kündigungsantworten oder Netzanmeldungsantworten bei bestimmten Datenkosntelationen/-abweichungen mit einer APERAK Z14 / Z15 reagiert werden kann.

Ist dies so richtig?

Mit freundlichen Grüßen

Jacob Gottwald

Seite 31

Antwortnachrichten werden über die Referenznummer der Anfrage zugeordnet

Sehr geehrter Herr Gottwald,

vielen Dank für Ihre Frage. Die darin enthaltene Anregung werden wir in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Antwortnachrichten werden immer über die darin enthaltene Referenznummer der Anfrage zugeordnet, so dass die APERAK Ablehnungsgründe Z14 bzw. Z15 nicht benötigt werden. Sollte eine Antwortnachricht eine Referenz enthalten, die der Absender in keiner seiner Anfragen genutzt hat und somit eine Zuordnung auf die zuvor beschriebene Art nicht möglich ist, kann Ihnen eine Nutzung von Z14 bzw. Z15 nicht verwehrt werden.

Viele Grüße
Ihr Forum Datenformate



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