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Frage
INVOIC
INVOIC/REMADV AHV 1.3
1.3
05.11.2009
Hallo

Wir benötigen dringend eine Aussage zur Rechnungsstellung einer Handelsrechnung per INVOIC wenn in einem Abrechnungszeitraum über mehrere Monate ein Gerätewechsel stattfand.

Muss bei einem Austausch eines Zählers die Wirkarbeitsposition in mehrere Positionen aufgeteilt werden um eine klare Abgrenzung der Zeiträume zu gewährleisten um den Verbrauch zu berechnen?

Beispiel
Gerätewechsel am 22.3

1 Position 1.2 - 22.3 Zählernummer 1 Verbrauch 5000
2 Position 23.3 - 25.5 Zählernummer 2 Verbrauch 2000

In wie weit ist die Angabe der Zählernummer in der Handelsrechnung relevant?


Ist das Beispiel 2 im Dokument für Tarifabgrenzung (mit Zeitscheiben) sozusagen übertragbar für einen Gerätewechsel?

Vielen Dank


Gerätewechsel erfordert keine Aufteilung von Rechnungspositionen

Hallo Herr Hünecke,

die Angabe der Zählernummer in der INVOIC MIG ist in der 2.3, die zum 1.4.2010 von allen Marktpartnern umzusetzen ist, gestrichen worden.
In der aktuellen Version 2.2 ist diese lediglich eine Kann-Angabe, die Identifizierung hat über die Zählpunktbezeichnung zu erfolgen. Eine Aufteilung der Zeiträume eines Zählerwechsels auf einzelne LIN-Positionen ist nach unserer Auffassung nicht zwingend erforderlich, da die abgerechnete Menge lediglich mit den in der MSCONS vorher übertragenen Einzelmengen in Summe übereinstimmen muss. Generell ist das Beispiel für die Tarifabgrenzung auch bei Zählerwechseln verwendbar, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Freundliche Grüsse,
Ihr Forum Datenformate



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