Sehr geehrter Herr Holz,
Ihre Frage hat nach unserer Einschätzung drei Ebenen:
1. Eine Juristische
2. Eine Prozessuale
3. Eine Datenformattechnische
Wir können in diesem Forum nur den Teil der letztgenannten Ebene beantworten. Wenn es sich um eine mME handelt dann sind die Formate entsprechend der festgelegten Prozesse so ausgeprägt, dass dann der Messstellenbetrieb für die mME nicht im Rahmen der Netznutzung abgerechnet wird, sondern in der dafür ausgeprägten INVOIC „MSB-Rechnung“. Ob der Zähler in den von Ihnen geschilderten Fall als mME oder kME eingestuft werden muss oder kann, können wir jedoch nicht beurteilen.
Freundliche Grüße,
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