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INVOIC


08.04.2008
Umsatzsteuernachweis
Ich habe eine Frage zum Umsatzsteuernachweis. Können die Lieferanten selbst entscheiden welches Format ( Deckblatt oder Deckblatt und Listenform) haben wollen. In unserer Testphase musste ich feststellen, dass der eine nur Deckblatt Format wünscht ( er besteht also darauf) ist dies richtig.


Lieferant kann über Format des Umsatzsteuernachweises nur dann entscheiden, wenn VNB neben der Listenform auch das Deckblatt anbietet

Hallo Frau Tulke,

Der Verteilnetzbetreiber muss mindestens die Listenform dem Rechnungsempfänger anbieten, um die möglichen Maximalanforderungen der örtlichen Finanzämter zu erfüllen. Wenn der VNB zur Vereinfachung seiner Prozesse auch das Deckblattformat anbietet, kann der Lieferant frei wählen. Ein Lieferant kann also nicht auf Deckblattformat bestehen !

Freundliche Grüsse,

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