Hallo Herr Stavros,
die Vorgaben zur Angabe von Zahlen entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.16 der allgemeinen Festlegungen (bitte auch die Unterkapitel 1.16.1 - 1.16.3 beachten).
Für den von Ihnen genannten Fall gilt somit lt. Dokument:
"Bei Wertangaben/Zahlen ist die Angabe von max. drei Nachkommastellen zulässig, sofern der zu übertragende Wert keine Ganzzahl, oder im MIG/AHB eine davon abweichende Anzahl an maximalen Nachkommastellen definiert ist."
Freundliche Grüße,
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