Sehr geehrter Herr Rohne,
die Begriffe Netto- und Bruttoverfahren im Zusammenhang mit dem Gemeinderabatt beziehen sich darauf, ob der Rabatt auf den Netto- oder Bruttobetrag der jeweiligen Rechnungsposition gegeben wird.
Der Umgang des Gemeinderabatts im Rechnungsfuß ist in der INVOIC Nachrichtenbeschreibung z. B.im SG50 MOA+77 mit den folgenden Sätzen beschrieben:
„Die Summe aller Rechnungspositionen (SG27 MOA+203 zzgl. USt.) ergibt den Rechnungsbetrag („77“). Nun werden der vorausbezahlte Betrag inkl. USt. („113“), sofern vorhanden, und der Gemeinderabatt („Z01“), sofern vorhanden, subtrahiert und das Ergebnis als fälliger Betrag („9“) übertragen“
Auch ist ein Beispiel enthalten, welches dies illustriert:
Beispiel 2 (Forderung)
MOA+77:11902.5'
MOA+113:9000'
MOA+Z01:1000'
MOA+9:1902.5'
Freundliche Grüße,
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