Sehr geehrter Herr Böder, die von Ihnen genannten Voraussetzungen zur Anwendung der AHB-Prüfung sind richtig. Ebenfalls richtig ist Ihre Feststellung, dass diese in den DVGW-Nachrichten derzeit nicht vorhanden sind. Somit ist auch Ihre Schlussfolgerung richtig, dass zum 1.10.2014 auf DVGW-EDIFACT-Nachrichten keine APERAK gesendet werden kann, in der AHB-Fehler gemeldet werden. Diese Aussage gilt natürlich nur bis die DVGW-Dokumente um die nötigen Bestandteile wie RFF+Z13 erweitert wurden und die Nachrichten im Produktivbetrieb entsprechend angepasst sein müssen. Somit können ab 1.10.2014 alle Prüfungen, die im dann gültigen CONTRL/APERAK AHB beschrieben sind auf DVGW-EDIFACT-Übertragungsdateien angewendet werden, mit Ausnahme der AHB- und Übernahmefehler. Die Begründung für die Nichtnutzbarkeit der AHB-Fehlermeldungen ist oben gegeben und die, dass keine Übernahmefehler gemeldet werden können ergibt sich daraus, dass es keine MSCONS des DVGW gibt. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate |