Sehr geehrter Herr Rieck,
aufgrund der Anpassung der Syntax- und Verarbeitbarkeitsfehlermeldung zum 01.10.2014 fällt die Antwort auf Ihre Frage etwas umfangreicher aus:
Bis zum 30.09.2014 wird in der Syntaxprüfung gegen die UN/CEFACT-Nachrichtenbeschreibung geprüft, ab dem 01.10.2014 gegen das BDEW-Subset. Auf Ihr Beispiel bezogen, dürften Sie derartige Meldungen bis zum 30.09.2014 nicht ablehnen, da die Datenelemente zur Übertragung der Codevergabestelle oder die fortlaufende Nummerierung in den SEQ-Segmenten in der UTILMD gemäß UN/CEFACT-Vorgaben vorhanden sind, auch wenn sie in der BDEW-Ausprägung nicht mehr genutzt werden. Ab dem 01.10.2014 können derartige Geschäftsvorfälle mit einer Syntaxfehlermeldung quittiert werden, da, wie oben beschrieben, gegen das BDEW-Subset geprüft wird und dort diese Datenelemente nicht vorhanden sind.
Anders ist hingegen bei Datenelementen etc. zu verfahren, deren Inhalte abhängig gefüllt werden (z. B. abhängig vom Inhalt eines Datenelements in einer anderen Segmentgruppe). Dann befindet man sich nicht mehr in der Syntaxprüfung, sondern in der Verarbeitbarkeitsprüfung. In dieser, konkret in der AHB-Prüfung, darf ein zu viel an Informationen nicht zu einer Ablehnung des Geschäftsvorfalls führen. Das heißt, wird in einem Geschäftsvorfall ein Datenelement mitgesendet, welches prinzipiell im BDEW-Subset existiert aber in diesem Geschäftsvorfall nicht zum Einsatz kommen darf, darf der Geschäftsvorfall nicht abgelehnt werden, sondern die zu viel gesandten Informationen sind zu ignorieren und der Geschäftsvorfall zu verarbeiten.
Viele Grüße
Ihr Forum Datenformate