Hallo Herr Eckart,
Grundsätzlich sollte sich auch die elektronische Rechnungsschreibung an den Erfordernissen der normalen "Rechnungsschreibungslogik" ausrichten:
- Es wird prinzipiell nur das übermittelt, was auch abgerechnet wird. - Für einen Zeitpunkt bzw. Zeitraum kann für einen Artikel nur ein Preis gültig sein (Ausnahme z.B. Staffeltarife; Artikelnummern, die für mehrere Preisbestandteile kommuniziert werden [z.B. Zähler / Wandler]).
Die in Ihrem Beispielfall praktizierte Vorgehensweise entspricht diesen Vorgaben nicht und lässt letztlich auch eine automatisierte Rechnungsprüfung nicht zu. Aus unserer Sicht ist diese Vorgehensweise insofern nicht korrekt.
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