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INVOIC
INVOIC MIG 2.3
2.3
03.03.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ä018 der Änderungshistorie in INVOIC MIG 2.3 ist folgender Passus enthalten: "Steuernummer oder USt-ID muss angegeben werden, wenn eine Gutschrift erfolgt. Eine Angabe reicht."

Ich gehe davon aus, dass im Falle einer per INVOIC übermittelten Turnusrechnung nach GPKE/GeLi Gas, die aufgrund verrechneter Abschläge auf Guthaben lautet, die Steuernummer oder Steuer-ID des Empfängers nicht angegeben werden muss. Nach meinem Verständnis bezieht sich der Passus inhaltlich nur auf Gutschriften, wie beispielsweise bei Einspeisevergütungen. D. h. in diesem Fall erbringt nicht der Netzbetreiber sondern der andere die Leistung.
Liege ich mit meiner Annahme richtig?
Warum ist der Inhalt von Ä018 in der Beschreibung zu SG2-NAD(MR)- SG3-RFF auf Seite 18 im INVOIC MIG 2.3 nicht explizit aufgenommen worden?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen bereits im Voraus.


Freundliche Grüße
Frank Schoetzau

Ä018, Seite 52 und Seite 18

Steuernummer oder UST-ID müssen bei Gutschriften (BGM+81) IMMER im NAD+MR - RFF-Segment übertragen werden

Hallo Herr Schoetzau,

Ihre Einschätzung ist zutreffend, dass im RFF-Segment, welches zum NAD+MR gehört, immer bei Einspeisevergütungen die UST-ID oder Steuernummer angegeben werden muss.

Ihren Hinweis, den Sachverhalt in der nächsten Version auch auf Segmentbeschreibungsebene zu detaillieren, nehmen wir gerne auf.

Freundliche Grüße,

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