Guten Tag,
in den Festlegungen zur GPKE wird für die Netznutzungsabrechnung ein Zahlungsziel von mindestens 10 WT festgelegt, ungeachtet dessen, ob es sich um eine Forderung oder eine Gutschrift handelt.
Im INVOIC-REMADV-AHB wird jedoch für das Zahlungsziel einer Gutschrift von MAXIMAL 10 WT ausgegangen.
Aktuell haben wir somit den Fall, dass ein Lieferant die Gutschriften mit Zahlungsziel > 10 WT ablehnt (AHB-Konform) der Netzbetreiber sich aber auf die GPKE beruft.
Wie ist der Konflikt richtig zu lösen?
Die Frage wurde bereits schon gestellt, jedoch ist die Antwort leider nicht nachvollziehbar (http://fdf.vdew.net/wysvde/dataforum.nsf/0/509925B7BA050A61C1257EE5004ED824?OpenDocument&area=vwFrage&)
Die GPKE unterscheidet bei den Fristen zu keinem Zeitpunkt zwischen Forderung und Rechnung. Es wird nur von der Netznutzungsabrechnung gesprochen, die sowohl Forderung als auch Gutschrift sein kann. Sogar im nächsten Satz, nach Nennung der Frist, wird implizit (in Klammern) erwähnt, dass es sich bei der Netznutzungsabrechnung auch um eine Gutschrift handeln kann, sollte der Betrag negativ ausfallen.
Somit stehen die Fristen in AHB und GPKE ganz klar im Widerspruch zueinander. |