Sehr geehrter Herr Reckert,
Im AHB werden – wie es sich für die GPKE und GeLi Gas-Prozesse gehört – nur Beispiele für Netznutzungsrechnungen und -abschlagsrechnungen gebildet. Die ggf. hierbei entstehenden Rückerstattungen sind keine Gutschriften. Gutschriften entstehen nur, wenn der Leistungserbringer und Rechungssteller auseinanderfallen. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn der Netzbetreiber die Einspeisung vergütet und dafür eine Gutschrift (keine Rechnung!!!) an den Einspeiser stellt, vgl. hierzu auch die Bezeichnung des Qualifiers 81 des DE 1001 im BGM-Segment der INVOIC 2.3 (81 Gutschrift (nur bei Einspeisevergütung)). In den Fällen, in denen der Qualifier 81 in einer INVOIC genutzt wird, ist die Steuernummer oder USt-ID des Nachrichtenempfängers in der INVOIC anzugeben.
Freundliche Grüße,
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