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INVOIC
INVOIC MIG 2.3
2.3
12.03.2010
Hallo Forum Team,

in der Änderungsübersicht Punkt Ä 018 wird die Verwendung von Ust. IDs in den Kontext des Rechnungsempfängers bzw. Gutschriften gestellt. Wie ist dies genau zu verwenden. Im AHB wird kein Anwendungsfall beschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Christian Reckert
FACTUR Billing Solutions GmbH
Partner der Trianel
Anwendungsentwicklung / Beratung Lombardenstr. 12-22 52070 Aachen
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Tel. 0241-41366-6000
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Steuernummer oder USt-ID muss angegeben werden, wenn eine Gutschrift erfolgt. Eine Angabe reicht. Seite 52f.

Bei Gutschriften ist in der INVOIC die Steuernummer oder USt-ID des Nachrichtenempfängers anzugeben. Gutschrift <> Rückerstattung

Sehr geehrter Herr Reckert,

Im AHB werden – wie es sich für die GPKE und GeLi Gas-Prozesse gehört – nur Beispiele für Netznutzungsrechnungen und  -abschlagsrechnungen gebildet. Die ggf. hierbei entstehenden Rückerstattungen sind keine Gutschriften.
Gutschriften entstehen nur, wenn der Leistungserbringer und Rechungssteller auseinanderfallen. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn der Netzbetreiber die Einspeisung vergütet und dafür eine Gutschrift (keine Rechnung!!!) an den Einspeiser stellt, vgl. hierzu auch die Bezeichnung des Qualifiers 81 des DE 1001 im BGM-Segment der INVOIC  2.3 (81 Gutschrift (nur bei Einspeisevergütung)).
In den Fällen, in denen der Qualifier 81 in einer INVOIC genutzt wird, ist die Steuernummer oder USt-ID  des Nachrichtenempfängers in der INVOIC anzugeben.

Freundliche Grüße,

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