In dem Dokument APERAK 2.1 MIG wird angegeben, dass bei Verwendung der APERAK Verarbeitbarkeits-fehlerprüfung folgende Angaben enthalten sein müssen:
"Es sind immer mindestens zwei RFF-Segmente unter Nutzung der Qualifier ACW und AGO zu übertragen. Ist zur eindeutigen Identifikation des Vorgangs eine weitere Angabe nötig, so ist diese unter Nutzung des entsprechenden Qualifier ebenfalls zu übertragen. „
Wenn eine APERAK im Rahmen der Verarbeitbarkeits-fehlerprüfung ohne Segment RFF/ Qualifier AGO übermittelt wird, jedoch zwei RFF-Segmente (Qualifier ACW und Qualifier TN) enthalten sind, darf diese unserer Ansicht nach nicht mit negativer CONTRL abgelehnt werden.
In einer CONTRL Prüfung werden die Segmente nicht einzeln inhaltlich ausgelesen. Somit stellt dies kein Syntaxfehler dar und bedarf einer bilateralen Klärung.
Ist eine Ablehnung mit negativer CONTRL berechtigt?
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