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Kommunikationsrichtlinie
Kommunikationsrichtlinie 2.2 vom 25.01.2013
Kommunikationsrichtlinie 2.2
20.03.2017
Hallo Forum,

Thema: Änderung der 1:1-Marktkommunikationsadresse

Frage: Kann ein Marktpartner auf eine minutenscharfe Umstellung seiner 1:1-Marktkommunikationsadresse bestehen?

Beispiel: MP möchte das seine neue Adresse erst ab dem 04.04.2017 um 15:00 Uhr genutzt wird und weist darauf hin, dass seine bisherige 1:1-Adresse ab 14:59 Uhr nicht mehr erreichbar ist.

Technisch ist das ja kein Problem, aber ist eine solche Verfahrensweise zulässig bzw. sinnvoll?

Viele Grüße

Ronald Damm



Sehr geehrter Herr Damm,

technisch ist dieses Vorgehen nachvollziehbar. Im Sinne eines kooperativen Miteinanders sollte der Marktpartner, der seine E-Mail-Adresse ändert, die alte E-Mail Adresse auch noch ein paar Werktage nach dem diese außer Betrieb genommen wurde prüfen und - falls nötig - die Marktpartner über ihr "Fehlverhalten" zu informieren oder die Dateien verarbeiten. Das entbindet aber die Sender nicht rechtzeitig auf die neue E-Mail-Adresse umzustellen.

Freundliche Grüße,

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