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Allgemeine Festlegungen
Allgemeine Festlegungen 3.0
3.0
25.11.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,

beziehend auf die Anfrage wegen dem Segment DE0020 von Herr Knoblauch vom 18.11.2011.

Wenn ein und derselbe grundzuständige Messstellenbetreiber Nachrichten an ein und denselben Marktpartner, aber an dessen unterschiedlichen Marktrollen versendet, wie Kündigung (E35) an die Marktrolle MSBA und Anmeldung (E01) an die Marktrolle VNB, ist die Eindeutigkeit über die Datenaustauschreferenz gewährleistet.

Bei der Bildung der Datenaustauschreferenznummer wird unter Berücksichtigung der MP-ID die UNB-Referenz bei uns hochgezählt, so dass bei der Anmeldung (MP-ID VNB) und Kündigung (MP-ID MSBA), wenn sie am gleichen Tag erfolgen, die gleiche UNB-Referenz verwendet wird.

Machen wir da etwas falsch?

Mit freundlichen Grüßen
Enrico Hauschildt

BDEW ALLGEMEINE FESTLEGUNGEN Version: 3.0, Kapitel 3, Seite 15, DE0020

Diese Vorgensweise ist nicht korrekt.

Sehr geehrter Herr Hauschildt,

die Eindeutigkeit der UNB-Referenz darf nicht erst in Abhängigkeit vom Empfänger der Nachricht gegeben sein.
Für jede erstellte EDIFACT-Nachrichtendatei muss eine eigene und innerhalb von 10 Jahren eindeutige UNB-Referenz generiert werden.
Bitte passen Sie Ihre Software zur EDIFACT-Nachrichtenerstellung dahingehend an.


freundliche Grüße
Ihr Forum Datenformate



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