Hallo Herr Sertl,
da derzeit dazu keine Regelung exisitiert und exakte prozessuale Vorgaben noch nicht festgelegt sind, können wir hierzu keine verbindliche Aussage im Rahmen dieses Forums machen.
Generell erscheint es jedoch sinnvoller sich auf das NN-Zeitintervall als auf das Bilanzierungsintervall zu beziehen.
Freundliche Grüsse,
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