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INVOIC


03.04.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Nachfrage zu Gutschriften zu einer NN-Abrechnung an Lieferanten:
Muss in der entsprechenden Gutschrifts-INVOIC die Menge und Preis mit negativen Vorzeichen übermittelt werden oder genügt es den Betrag mit einem negativen Vorzeichen darszustellen?

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schwethelm


Gutschriften in NN-Rechnungen

Hallo Herr Schwethelm,

wir gehen davon aus, dass es ihnen darum geht, wie der NB Geld, welches er bereits für die NN eingenommen hat, dem LF erstattet, wenn sich herausstellt, dass das NN-Entgelt für eine Marktlokation geringer als erwartet ausfällt. Diesen Geldbetrag bezeichnen wir in der INVOIC als „Erstattungsentgelt“ um deutlich zu machen, dass es sich hier gerade nicht um eine steuerrechtliche Gutschrift handelt, die sich dadurch auszeichnet, dass der Rechnungssteller nicht der Leistungserbringer ist. In dem Fall dass der NB Geld zu erstatten hat, ist der Leistungserbringer gleichzeitig auch der Rechnungssteller, und zwar der NB.

Damit die Vorgabe aus der INVOIC Nachrichtenbeschreibung "Menge energetisch (QTY+47) * Preis (PRI) den Positionsbetrag im MOA+203 ergibt" erfüllt wird, ist in dem von Ihnen beschriebenen Fall das Vorzeichen im QTY- und MOA-Segment negativ. Das Vorzeichen im PRI-Segment bleibt positiv (vgl. hierzu auch „Hinweise: DE 1001: Der Codewert 380 ist bei Turnus- und Schlussrechnungen unabhängig davon zu verwenden, ob in der Summe ein Entgelt für Netznutzung angefordert oder erstattet wird. Ein Erstattungsentgelt (in der Praxis häufig auch als kaufmännische Gutschrift bezeichnet) ist durch ein negatives Vorzeichen beim zugehörigen Betrag (SG50 MOA) zu identifizieren.“ aus dem INVOIC MIG).

Freundliche Grüße,

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