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Allgemeine Festlegungen
Allgemeine Festlegungen 4.0
4.0
18.09.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Anpassungen der neuen Datenformate sind wir über einen scheinbar widersprüchlichen Absatz in den Allgemeinen Festlegungen gestoßen:

"Die Angabe von Beträgen in allen MOA-Segmenten der verwendeten Nachrichtentypen hat mit bis zu maximal zwei Nachkommastellen zu erfolgen"

und

"Der Nettobetrag ist ohne Rundung von Zwischenergebnissen zu ermitteln und erst im Ergebnis zu runden"

Hier steht dem Anschein nach die Aussage, dass Beträge in sämtlichen MOA Segmenten einer INVOIC kaufmännisch zu runden sind, der nachfolgenden Anforderungen, wonach Positionsbeträge in den MOA Segmenten nicht gerundet werden dürfen, entgegen.

Können Sie diese Aussage bitte präzisieren?

Ich danke Ihnen!

Kapitel 1.16.2 und 1.16.3 auf den Seiten 11 und 12

Mit Zwischenergebnissen ist in diesem Zusammenhang nicht die Angabe von MOA-Segmenten auf Positionsebene gemeint. Auch hier gilt unverändert, dass der Betrag (genauso wie im Rechnungsfuß) auf 2 Stellen zu runden ist.

Sehr geehrter Marktpartner, mit Zwischenergebnissen ist in diesem Zusammenhang nicht die Angabe von MOA-Segmenten auf Positionsebene gemeint. Auch hier gilt unverändert, dass der Betrag (genauso wie im Rechnungsfuß) auf 2 Stellen zu runden ist. Beispiel für Zwischenergebnisse: Bei Rechnungspositionen kann neben dem QTY+47 zusätzlich ein QTY+136 verwendet werden. Da hier mehrfache Multiplikationen erforderlich sind zur Ermittlung des Betrages im MOA-Segment, sind evt. Zwischenergebnisse nicht zu runden um Rundungsdifferenzen zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate


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