Hallo Herr Kampmann,
aufgrund der USt.-rechtlichen Vorgaben ist in der Tat der Lieferant derjenige, der hier die Vorgaben machen darf. Er muss das EDI-Verfahren mit seinen zuständigen Finanzbehörden abstimmen und u.U. bestehen diese auf die ausführliche Form.
Als VNB sollte man somit beide Varianten vorsehen.
Freundliche Grüsse,
Ihr Forum Datenformate