Fragen

 
Frage
Allgemeine Festlegungen
Allgemeine Festlegungen 3.0
3.0
24.08.2011
Hallo Forumsteam,

laut "Allgemeinen Festlegungen" gilt primär:
"Eine MP-ID darf ausschließlich nur für eine Sparte genutzt werden und muss auch pro Rolle des Marktteilnehmers eindeutig sein."

Aus meiner Sicht kann man mit ein bischen gutem Willen die "Anlage 1 zum Beschluss BK6-09-034 / BK7-09-001 Wechselprozesse im Messwesen (WiM)" dahingehend interpretieren, dass der grundzuständige Netzbetreiber mit seiner VNB-MP-ID auch die Kommunikation für MSB und MDL übernehmen kann.

Ist das korrekt oder muss der grundzuständige VNB für die Kommunikation als MSD bzw. MDL zwingend eine separate ILN verwenden?

Es wär prima, wenn Sie das Thema kurzfristig klarstellen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Behrens

http://www.edi-energy.de/files2/Allgemeine_Festlegungen_3.0_20110401.pdf, Seite 6 und "Anlage 1 zum Beschluss BK6-09-034 / BK7-09-001 Wechselprozesse im Messwesen (WiM)", Seite 4

Separate MP-ID's für NB, MSB, MDL sind erforderlich.

Sehr geehrter Herr Behrens,
 
für die Kommunikation in den Marktrollen MSD und MDL muss der grundzuständige NB jeweils eine separate MP-ID (z.B. GLN oder BDEW-Codenummer oder DVGW-Codenummer) je Sparte (Strom und Gas) verwenden. Es sind keinerlei Ausnahmen zulässig. 
 
 
Freundliche Grüße,
 
Ihr Forum Datenformate"
 


Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen