Guten Tag zusammen, ein Netzbetreiber versendet nach dem Ablauf des Kalenderjahres separate Endabrechnungen-Strom/Gas. Ist es darüber hinaus erlaubt, nachträglich vergangene Zeiträume/Abrechnungsbestandteile für eine weitere Korrekturrechnung vorzusehen (SAP-manuelle Korrekturrechnung EA16-Bearbeitung), oder ist die Situation in der betroffenen 'Endabrechnung' zu korrigieren?
z.B. Netzumlagen-Korrekturen für 2016, die sich bis Ende März 2017 ergeben können?
Besten Dank und viele Grüße Jamila Amallah
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