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Frage
Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells
Fehlerkorrektur zur Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells
1.1
08.09.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Kapitel 7.4 (OBIS-KZ bei kMe mit RLM) sind diverse Kennzahlen aufgelistet, die übermittelt werden müssen. Heißt diese Formulierung, dass keine weiteren OBIS-Kennzahlen hier zulässig sind?

Wir erhalten von Marktpartnern noch zusätzlich OBIS-Kennzahlen für Zählerstände - dürfen diese akzeptiert werden oder müssen sie abgelehnt werden?

Für den Fall, dass sie zulässig sind - in der gleichen Datei erhalten wir keine Angaben zu VKS & NKS für die Zählwerke. Ist dies nicht notwendig oder müssen diese dann ebenfalls angegeben werden, um z.B. Zählerüberläufe zu erkennen?

Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Weiße


Es sind nur die Mindestanforderungen dargestellt

Sehr geehrter Herr Weiße,

Im Kapitel 8.4 „Angabe der notwendigen OBIS-Kennzahlen bei einer kME mit RLM (Verbrauch) in der Sparte Strom“ sind die Mindestanforderungen dargestellt. Wenn ein Marktpartner mehr schickt, dürfen diese nicht durch APERAK abgelehnt werden.

Im Dokument OBIS-Kennzahlen steht im Kapitel 3.3.2.3 „Zwischen NB und LF auf Ebene der Marktlokation“ dass zusätzlich auch die Obis-Kennzahlen: 1-b:1.6.e und 1-b:1.9.e auszutauschen sind.

Es sind nur Vor- und Nachkommstallen anzugeben, wenn in der selben SG8 SEQ+Z02 das SG8 RFF+MG/Z11 vorhanden ist, sprich eine Referenz auf einen Zähler angegeben wurde und es sich nicht um eine RLM-Marktlokation handelt.

Freundliche Grüße

Ihr Forum Datenformate


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