Sehr geehrte Damen und Herren,
im Kapitel 7.4 (OBIS-KZ bei kMe mit RLM) sind diverse Kennzahlen aufgelistet, die übermittelt werden müssen. Heißt diese Formulierung, dass keine weiteren OBIS-Kennzahlen hier zulässig sind?
Wir erhalten von Marktpartnern noch zusätzlich OBIS-Kennzahlen für Zählerstände - dürfen diese akzeptiert werden oder müssen sie abgelehnt werden?
Für den Fall, dass sie zulässig sind - in der gleichen Datei erhalten wir keine Angaben zu VKS & NKS für die Zählwerke. Ist dies nicht notwendig oder müssen diese dann ebenfalls angegeben werden, um z.B. Zählerüberläufe zu erkennen?
Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Weiße |