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Frage
Artikelnummerliste des BDEW
Artikelnummernliste des BDEW
3.0
16.10.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 09.09.2008 ist das „Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb“ in Kraft getreten. Dabei wurde in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein neuer § 40 aufgenommen, dessen Absatz 1 erweiterte Anforderungen hinsichtlich der Ausweispflicht für Netzentgelte aufstellt.
In der Artikelnummernliste, mit dem Herausgabedatum vom 01.10.2008, wurde der Artikel 4044038000522 in die beiden Artielnummern 404438000614 (Entgelt für Messung und Ablesung) und
4044038000621 (Entgelt für Einbau, Betrieb und Wartung der Messtechnik) aufgeteilt.
Bisher wurde davon ausgegangen, dass die Messung auch die Aufbereitung der Daten zum Zwecke der Abrechnung sowie die Archivierung umfasst.
Dem Gesetzestext nach "„Messung (ist) die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung sowie die Weitergabe der Daten an die Berechtigten“, muss man jetzt allerdings davon ausgehen - insbesondere unter Einbeziehung des Entwurfs der MessZV - , dass die
Preiskomponenten, "Aufbereitung der Daten" und "Archivierung", aus der Messung herauszulösen sind.
Somit wird hierzu auch eine Artikelnummer für die Aufbereitung der Daten (Plausibilisierung und Ersatzwertbildung) zum Zwecke
der Abrechnung sowie für die Archivierung erforderlich. Bis zur endgültigen Klärung werden wir diese Preiskomponenten mit der Artikelnummer der Messung übertragen.

Für Ihre Informationen zum weiteren Vorgehen im Voraus besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Rödel



Sehr geehrter Herr Rödel,

die Klärung der Prozesse erfolgt zurzeit in einer entsprechenden Projektgruppe. Solange die Arbeit noch nicht abgeschlossen ist, ist Ihre Vorgehensweise sinnvoll.

Freundliche Grüsse,
Ihr Forum Datenformate



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