Hallo Herr Theenhaus,
Es gilt der Grundsatz der 1:1-Kommunikation. Daher kann eine GmbH nur eine BDEW-Codenummer als Lieferant erhalten. Diesem Code werden die Netzbetreiber die Rechnungsadresse zuweisen, die sie in der INVOIC verwenden. Somit können keine zwei unterschiedliche Adressen zu einer Marktpartner-ID hinterlegt werden. Sollte eine Sortierung notwendig sein, so ist diese in Ihrem Unternehmen vorzunehmen.
Freundliche Grüße,
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