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INVOIC


15.12.2014
Hallo, wir erhalten von einem NB INVOIC, in denen diverse Positionen innerhalb des Rechnungszeitraums (bspw. 01.01.-30.09.2014) 2x gesplittet werden. Dies hat bei der Position Entgelt für Messstellenbetrieb zur Folge, dass der Beleg ausgesteuert wird, da für den Zeitraum mit 16 Tagen und dem Jahresbetrag 2,72 ein Betrag von 0,11 berechnet wird, aber rechnerisch 0,12 korrekt wären.
Der NB zeigt sogar in seiner Mail an, dass er "falsch" rundet (s. Textbezug), aber argumentiert dennoch so, dass die Summe der beiden Splittungen den eigentlichen Gesamtbetrag für den Abrechnungszeitraum ergeben und dass Rundungsdifferenzen in einzelnen Zeilen aktzeptiert werden müssen.
Es liegen sogar INVOIC vor, bei denen für ein Abrechnungezeitraum (bspw. 01.01.-30.09.2014) 3 Splittungen vorgenommen wurden.
Aus unserer Sicht muss eine INVOIC maschinell prüfbar sein und das ist in solchen Fällen nicht gewährleistet. Außerdem sind die Splittungen innerhalb des Abrechnungszeitraums nicht nachvollziehbar.
Bitte teilen Sie uns mit, ob die Verfahrensweise des NB in Ordnung ist oder nicht.
Vielen Dank.

Auszug aus der Mail des NB "Die Rechnungserstellung und Kommunikation ist korrekt. Es handelt sich um einen Jahrespreis, der über den Gesamtzeitraum der Rechnung gesehen auch den Jahrespreis ergeben muss. Aus diesem Grund werden eventuell auftretende Rundungsdifferenzen durch das Runden in den Teilperioden ausgeglichen, damit der kommunizierte Jahrespreis gewährleistet wird. Am Beispiel der Rechnung xy stellt sich dies wie folgt dar. Im ersten Zeitraum ergibt sich ein Betrag von 2,72 € / 365 * 16 Tage = 0,119232, welcher auf 0,11 gerundet wird. Für den zweiten Zeitraum ergibt sich ein Betrag von 2,72 € / 365 * 257 Tage = 1,91518, welcher auf 1,92 gerundet wird. In Summe entsprechen die ungerundeten Ergebnisse dann dem errechneten Netto, sodass der Jahrespreis über den Gesamtzeitraum gewährleistet wird. Das Runden der Beträge je Teilperiode auf 0,12 und 1,92 ergäbe in Summe einen höheren Nettobetrag und würde nicht dem Jahrespreis entsprechen."

Nachvollziehbarkeit von Rechnungspositionen muss gewährleistet sein

Sehr geehrter Frau Stiller,

wir stimmen ihnen zu, dass eine INVOIC in der Regel automatisiert prüfbar sein muss. Des Weiteren muss die Regel eingehalten werden, dass in jeder Position Menge x Preis = Betrag ergibt. Insbesondere sind die im INVOIC/REMADV beschriebenen Regelungen zur kaufmännischen Rundung einzuhalten und Abgrenzungen sollen nachvollziehbar sein.

Freundliche Grüße,

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