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INVOIC


14.04.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bekommen derzeit Invoicdateien für die Netznutzung Gas. Einige Netzbetreiber haben in ihren Preisblättern Sockelbeträge enthalten. Diese werden dann folgendermaßen in der Invoic dargestellt:
Artikel 4044038000263 (Wirkarbeit)
QTY 47: 1 Stück
QTY136: entsprechende Tagesangabe

Nun meine Fragen:
1. Dürfen bei dem Artikel 4044038000263 andere Angaben außer kwh stehen?
2. Ist der Artikel richtig für die Berechnung der Sockelbeträge?

Vielen Dank im voraus.

Freundliche Grüße
Kristin Georgi



Sehr geehrter Herr Georgi,

der Sockelbetrag ist ein Grundpreis. Somit sollte für diesen die Artikelnummer 8 (Grundpreis (SLP)) verwendet werden. Die Klammerbezeichnung (SLP) beim Grundpreis wird bei der nächsten Überarbeitung der Artikelnummerrnliste entfallen.

In der Artikelnummernliste 4.0 wird klargestellt, dass für Artikel 26 keine QTY+136 verwendet werden darf.

Mit freundlichen Gruß,

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