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Kommunikationsrichtlinie
Kommunikationsrichtlinie 2.2 vom 25.01.2013
Kommunikationsrichtlinie 2.2
22.11.2016
Sehr geehrte Forum-Betreuer,
es erreichte uns folgende Nachricht eines Marktpartners:

"Sehr geehrter Marktpartner, folgende Nachrichten haben wir von Ihnen signiert, aber unverschlüsselt erhalten: (...)

Wir bitten Sie dringend um Einhaltung der BDEW Kommunikationsrichtlinie, in der folgendes festgelegt ist:

'6.2. Verschlüsselung und Signatur von E-Mails
Im Sinne der 1:1-Kommunikation ist der Datenaustausch geschäftsprozessunspezifisch zu betreiben, d. h. wenn verschlüsselt und signiert wird, dann erfolgt dies für alle Nachrichtentypen einheitlich. Es werden somit alle Nachrichtendateien von einem Absender an einem Empfänger auf dieselbe Art übertragen.'

Die Nachrichten haben wir verarbeitet, erwarten aber künftig alle Ihre Nachrichten entsprechend signiert und verschlüsselt.
Mit freundlichen Grüßen
(...)"

Sind die Folgerungen des Marktpartners korrekt und verplichtet uns der zitierte Abschnitt daher zur Nachrichten- Verschlüsselung?

6.2. Verschlüsselung und Signatur von E-Mails Absatz 1

Hält ein Marktpartner das Verschlüsseln für erforderlich, so ist dies von Ihnen zu akzeptieren

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

In Ihrem Textbezug verweisen Sie schon auf die richtige Stelle der Kommuniaktionsrichtlinie.
Im ersten Abschnitt ist zu lesen, dass alle Nachrichtendateien auf die selbe Art übertragen werden. Somit sind auch alle Mail zu verschlüsseln / signieren.

Dem dritten Abschnitt ist zu entnehmen, dass es genügt das ein Marktteilnehmer eine Verschlüsselung / Signatur fordern kann. Dies ist von dem anderen Marktteilnehmer zu aktzeptieren.

Aus diesen Gründen ist die Anforderung Ihres Marktteilnehmers nachvollziehbar.

Viele Grüße
Ihr Forum Datenformate


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