Sehr geehrte Forum-Betreuer, es erreichte uns folgende Nachricht eines Marktpartners:
"Sehr geehrter Marktpartner, folgende Nachrichten haben wir von Ihnen signiert, aber unverschlüsselt erhalten: (...)
Wir bitten Sie dringend um Einhaltung der BDEW Kommunikationsrichtlinie, in der folgendes festgelegt ist:
'6.2. Verschlüsselung und Signatur von E-Mails Im Sinne der 1:1-Kommunikation ist der Datenaustausch geschäftsprozessunspezifisch zu betreiben, d. h. wenn verschlüsselt und signiert wird, dann erfolgt dies für alle Nachrichtentypen einheitlich. Es werden somit alle Nachrichtendateien von einem Absender an einem Empfänger auf dieselbe Art übertragen.'
Die Nachrichten haben wir verarbeitet, erwarten aber künftig alle Ihre Nachrichten entsprechend signiert und verschlüsselt. Mit freundlichen Grüßen (...)"
Sind die Folgerungen des Marktpartners korrekt und verplichtet uns der zitierte Abschnitt daher zur Nachrichten- Verschlüsselung? |