Hallo Herr Lennartz,
Aus steuerrechtlichen Gründen reicht das sogenannte Deckblatt aus. Der Rechnungsempfänger muss dies aber mit seinem zuständigen Finanzamt klären. Weitere Informationen sind der BDEW-Veröffentlichung zum EDI-Rahmenvertrag zu entnehmen. Diese steht den BDEW-Mitgliedsunternehmen in gewohnter Weise zur Verfügung.
Freundliche Grüsse,
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