Sehr geehrtes Forum-Team,
ein Lieferant lehnt eine aus unserem System generierte NN-INVOIC mit der Begründung ab, dass der Mehrwertsteuersatz im TAX-Segment mit 2 Nachkommastellen ausgewiesen wird (19.00). Er bezieht sich dabei auf folgenden Absatz in den allgemeinen Festlegungen :
1.16 Darstellung von Zahlen .... Bei Wertangaben/Zahlen ist die Angabe von max. drei Nachkommastellen ZULÄSSIG, sofern der zu übertragende Wert keine Ganzzahl, oder im MIG/AHB eine davon abweichende Anzahl an maximalen Nachkommastellen definiert ist. ...
Bitte klären Sie den Sachverhalt, ob die unter 1.16 erwähnte Ganzahl als 1) vordefiniert oder 2) sich erst wertmäßig ergebend zu interpretieren ist
und ob und wenn ja, aus welchen Gründen die Ablehnung des Lieferanten gerechtfertigt ist. ( Fall 1) : In unserem System werden die Mwst.-Sätze potentiell nachkommstellenbehaftet gehalten ) Fall 2) : Wertmäßig ergibt sich mit und ohne Ausweis ausschließlich nicht signifikanter Nachkommastellen kein Unterschied. Das diese Zahl einlesende System muss den potentiell nkst.-behafteten Wert mit und ohne Nkstn. verarbeiten können).
Da dies die erste Ablehnung einer aus unserem System generierten Nachricht ist, die sich auf o. g. Aussage bezieht und unser System alle potentiell nkstn.-behaftete Werte seit der Implementierung der Marktkommunikation 2007 immer mit den je Wert vordefinierten max. Nachkommstellen ausweist, gehe ich davon aus, dass der Markt im allgemeinen ebenso wie unser System die unter 1.16 erwähnte Ganzzahl als vordefinierte Ganzzahl interpretiert (z. B. laufende Nummer im LIN-Segment der MSCONS) und für Mwst.-sätze Nachkommastellen vorsieht. |