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INVOIC
Prozessbeschreibung der elektronischen Rechnungsstellung 1.2
1.2
30.03.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir (Netzbetreiber) erhalten in letzter Zeit vermehrt Reklamationen mit dem Ablehnungsgrund "53 doppelte Rechnung".
Zur Erläuterung: Diese Reklamationen erhalten wir auf neu erstellte Abrechnungen, bei denen zuvor die Ursprungsrechnung storniert wurde.
Wir versenden dementsprechend an einem Tag einen Stornobeleg, sowie die zugehörige neue Abrechnung per INVOIC. Auf die neu erstellte Abrechnung bekommen wir dann die Reklamation (mit dem Hinweis doch zuerst den Stornobeleg und mit zeitlicher Verzögerung die neue Abrechnung zu schicken).
Dürfen Lieferanten die korrigierte Abrechnung mit dem Grund 53 ablehnen? Obwohl eigentlich nur die Verarbeitung im Fremdsystem in der falschen Reihenfolge erfolgt?

Bitte um kurze Rückmeldung.
Vielen Dank vorab!


Stornierte Rechnungen sind vor neuen Rechnungen zu verarbeiten, sofern gleichzeitig in einer INVOIC-Datei übertragen wurde

Hallo Frau Höpfler,

Wir gehen davon aus, dass der Rechnungsempfänger die Stornierung vor oder wenigstens gleichzeitig wie die neue Rechnung erhalten hat. In diesem Falle sind erst die Stornierungen und danach die neuen Rechnungen zu bearbeiten.
Siehe hierzu auch:

http://fdf.vdew.net/wysvde/dataforum.nsf/0/049168F724ACA490C1257A460032883E?OpenDocument&area=Bearbeitung_nachThema&

Freundliche Grüße,

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