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INVOIC


16.09.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell erhalten wir INVOIC Rechnungen im Bereich Gas des Netzbetreibers die in unserem System auf Fehler laufen.
Bei der Überprüfung sind wir der Meinung, dass diese INVOIC im Bereich der Berechnung des GP 9990001000087 fehlerhaft sind.
Angaben des Netzbetreibers:

Abrechnungszeitraum 04.07.2012 bis 31.12.2012
Nettobetrag: 9,04€ // Steuersatz: 19%
Preis: 24,048€
Menge: 0,376 // Einheit: Stück

Abrechnungszeitraum 01.01.2013 bis 04.07.2013
Nettobetrag: 16,05€ // Steuersatz: 19%
Preis: 25,716€
Menge: 0,624 // Einheit: Stück

In der Rechnung wird grundsätzlich seitens des Netzbetreibers die Zeitbasis Preis nicht gefüllt.
Bei Anfrage haben wir folgende Antwort erhalten:
Im unserem Netzgebiet rechnen wir in der Sparte Gas mit einem Zonenpreismodell, wobei die einzelnen Zonen anhand des hinterlegten Gewichtungsverfahrens (lineare Gewichtung für Kochen/Warmwasser sowie Prozessgas bzw. Gradtagsgewichtung für Heizgas) an den Abrechnungszeitraum angepasst werden.
Bei der Gradtagsgewichtung werden die Anteile für Grundpreis und Zonenarbeitspreis nicht linear - also tageweise - sondern anhand des tatsächlichen Temperaturverlaufes (der Gradtagszahlen) des Abrechnungszeitraumes unter Berücksichtigung der der Abrechnung zugrunde liegenden Basisperiode ermittelt.
Die Basisperiode wird auf folgendem Weg bestimmt: "Ende der Abrechnungsperiode minus 365 (Tage) plus 1", sodass die Basisperiode immer ein vollständiges Jahr umfasst.


Bei dem von Ihnen angefragten ZP handelt es sich um einen ZP mit Gradtagsgewichtung.

Ermittlung der Gewichtungsanteile:
Basis = letztes Abrechnungsdatum -365 Tage + 1 Tag
05.07.2012 - 04.07.2013 3.779,90

Verbrauchszeitraum
05.07.2012 - 31.12.2012 1.423,00
01.01.2013 - 04.07.2013 2.356,90

Faktorberechnung für den Zeitraum:
05.07.2012 - 31.12.2012 1.423,00 ./. 3.779,90 = 0,376
01.01.2013 - 04.07.2013 2.356,90 ./. 3.779,90 = 0,624

Ist dieses Vorgehen (Faktorenberechnung) Marktkonform?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen bei der Beantwortung.


mengengewichtete Preise ohne zeitliche Angabe abbildbar

Hallo Frau Krapp,

Wir gehen davon aus, dass der Preis als mengengewichteter Preis veröffentlicht ist. Dementsprechend ist eine Angabe der zeitlichen Menge nicht notwendig. Die Rechnung ist somit aus Formatsicht korrekt. Es gibt derzeit keine Regelung, die diese Vorgehensweise untersagt.

Freundliche Grüße,

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