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INVOIC
INVOIC MIG 2.2
2.2
08.05.2009
Guten Tag,

mit dem INVOIC-Format 2.2 sind in den NAD-Segmenten die Adressdaten von Sender und Empfänger zu Pflichtfelderen geworden. Bei einem von uns betreuten Stadtwerk stoßen wir hier auf das Problem, dass Nachrichten von Marktpartnern abgelehnt werden, da das Mussfeld "Straße" nicht gefüllt ist. Das Stadtwerk hat aber eine eigene Postleitzahl, eine Straße müssten wir hier nicht mitgeben. Wie ist in einem solchen Fall zu verfahren? Kann ggf. die Nachrichtenbeschreibung angepasst werden?

Mfg

Jan Petzold


Nachrichtenbeschreibungen werden angepasst, bis dahin müssen Adressen für Großkunden recherchiert werden

Hallo Herr Petzold,

im Protokoll der Projektgruppe Rechnungslegung/Zahlungsavise findet sich hierzu folgender Eintrag:

"Mit der jetzigen Beschreibung im NAD muss auch die Straße und Hausnummer angegeben werden. Einige Unternehmen möchten aber nur die Großkundenadresse (ohne Straße und Hausnummer) angeben. Die Angabe der Großkundenadresse ist ausreichend. (s. BMF-Schreiben290104). Daher muss im NAD im C059 „R“ in „D“ geändert werden. Alle Nachrichtenbeschreibungen und die Allgemeinen Festlegungen sind dementsprechend anzupassen."

Als Workaround empfehlen wir zur Vermeidung von APERAK´s die Recherche der geographischen Adresse des Unternehmens. Ein stichprobenartige Prüfung hat ergeben, dass z.B. auf Homepages sehr großer Konzerne im Disclaimer immer eine Anschrift zu finden ist.

Freundliche Grüsse,

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