Hallo Herr Petzold,
im Protokoll der Projektgruppe Rechnungslegung/Zahlungsavise findet sich hierzu folgender Eintrag:
"Mit der jetzigen Beschreibung im NAD muss auch die Straße und Hausnummer angegeben werden. Einige Unternehmen möchten aber nur die Großkundenadresse (ohne Straße und Hausnummer) angeben. Die Angabe der Großkundenadresse ist ausreichend. (s. BMF-Schreiben290104). Daher muss im NAD im C059 „R“ in „D“ geändert werden. Alle Nachrichtenbeschreibungen und die Allgemeinen Festlegungen sind dementsprechend anzupassen."
Als Workaround empfehlen wir zur Vermeidung von APERAK´s die Recherche der geographischen Adresse des Unternehmens. Ein stichprobenartige Prüfung hat ergeben, dass z.B. auf Homepages sehr großer Konzerne im Disclaimer immer eine Anschrift zu finden ist.
Freundliche Grüsse,
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