Sehr geehrter Frau Täge,
wir stimmen ihnen zu, dass man eine Übertragungsdatei nur dann als Duplikat bezeichnen kann, wenn es bereits eine andere Übertragungsdatei empfangen und im Regelfall verarbeitet wurde.
Im Weiteren wird diese als erste Übertragungsdatei bezeichnet. Damit man eine Übertragungsdatei als Dublette bezeichnen kann, muss eine erste Übertragungsdatei vorliegen und diese soweit verarbeitet worden sein, dass für diese entweder eine Syntaxfehlermeldung oder Empfangsbestätigung versendet wurde. Ist eine Empfangsbestätigung für die erste Übertragungsdatei versendet worden, so ist diese weiter zu verarbeiten bis entweder alle Geschäftsvorfälle vollständig prozessiert werden oder Geschäftsvorfälle auf Verarbeitbarkeitsfehler laufen.
In diesem Sinne muss eine der beiden von Ihnen versandten Übertragungsdateien durch den Empfänger verarbeitet werden. Auf welche der beiden Übertragungsdateien sich dann die Syntaxfehlermeldung bezieht kann dann natürlich nicht erkannt werden, da beide die identische Datenaustauschreferenz enthalten.
Freundliche Grüße,
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