Sehr geehrte Damen und Herren,
wir setzen gerade die Wahloption §19 II 1 StromNEV um. Hier werden die Rabatte auf den Leistungspreis und den Arbeitspreis aufgeteilt werden. Dazu ist zur BDEW Artikelnummer 9990001000053 Leistung und 9990001000269 Wirkarbeit jeweils ein LIN Segment mit einem Rabatt auszubilden. Es kann passieren, dass der Rabatt im Bereich Leistungspreis einen Aufpreis darstellt, also einen negativen Rabatt beinhaltet und im Bereich Arbeitspreis der eigentliche Rabatt abgezogen wird. Der Gesamtsumme aus diesen beiden Artikeln ist ein Rabatt. Abschläge werden laut EDIFACT im ALC Segment mit A für Abschlag oder mit C für Zuschlag ausgewiesen. Zusätzlich ist nur für den BDEW die Art des Zuschlages oder Abschlages durch die Qualifier Z01, Z02, Z03, Z04 definiert.
Hier gibt es zwei Auslegungsmöglichkeiten. 1. Da für MOA+131 festgelegt ist „Bei einem Abschlag ist ein negatives Vorzeichen zu setzen“, was in diesem Fall rechnerisch nicht richtig ist, muss das Segment ALC+C+Z04 ausgeprägt werden und die Rabattangabe im PCD-Segment ist dementsprechend positiv. 2. Da Z04 beinhaltet: „Rabatt nach §19 Absatz 2 Satz 1 Stronnetzentgeldverordnung“, kann man von der Annahme ausgehen, dass das entsprechende ALC-Segment nur als ALC+A(für Abschlag)+:Z04 ausgeprägt werden kann und dann folglich das PCD-Segment einen negativen Rabatt ausweisen muss.
Wir haben uns für Variante 1 ALC+C+Z04 entschieden. Ist dies zulässig oder muss Variante 2 verwendet werden?
Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Dienst X-perion Consulting AG
Carsten Zschocke BIT.Group GmbH |