Hallo Herr Asendorf,
die Fristen sind sowohl der CONTRL-Prozessbeschreibung, als auch der Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur zu Datenformaten (vom 03.05.2007) zu entnehmen.
In diesen Dokumenten ist geregelt:
„Der Empfänger
• prüft die Syntax bis zum Auftreten des ersten Fehlers und bricht die Prüfung an der Fehlerstelle ab.
• teilt dem Sender mit der Rückmeldefrist unverzüglich, jedoch spätestens bis zum nächsten Werktag, 12.00 Uhr, das Ergebnis seiner syntaktischen Prüfung mit.“
bzw.
„Der Empfänger der Nachricht hat dem Sender der Nachricht das Ergebnis der syntaktischen Prüfung mittels einer positiven oder negativen CONTRL-Nachricht unverzüglich, jedoch spätestens bis zum nächsten Werktag, 12.00 Uhr mitzuteilen.“
In dem Fall, dass eine von Ihnen erwartete CONTRL ausbleibt empfehlen wir Ihnen sich mit dem Empfänger in Verbindung zu setzten und zu klären, was die Ursache dafür sein könnte.
Freundliche Grüße,
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