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INVOIC


02.02.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bekommen teilweise INVOIC gleich als Duplikat also mit dem Codewert 7 gesendet. Diese Lehnen wir zur Zeit ab, da aus unserer sicht ein Duplikat nur für ein vorhandenen Originalbeleg (Codwert 9) Sinn macht.

Der Netzbetreiber beruft such auf den Satz "Entscheidend hierfür ist die Sicht des Rechnungsstellers" aus der Nachrichtenbeschreibung Seite 7.

Können Sie mir mitteilen, ob die Aussage des Netzbereibers korrekt ist und Somit das Senden von Original-Rechnungen überflüssig ist.

Danke!


Duplikate dürfen nur gesendet werden, wenn vorher ein Original verschickt wurde

Hallo Herr Rosenau,

Grundsätzlich müssen INVOIC-Rechnungen immer als Original versendet werden. Die Kennzeichnung einer INVOIC-Nachricht als Duplikat erfolgt insofern nur dann, wenn beispielsweise seitens der Rechnungsempfängers erklärt wird, dass der Original-Interchange nicht (mehr) vorliegt oder dieser im Importvorgang beschädigt wurde.

Mit anderen Worten:

Vor der Kennzeichnung einer Rechnung als Kopie, muss der Versand einer Rechnung schon einmal als Original erfolgt sein. Die Kenntnis über die Anzahl der erfolgten Versandvorgänge ist letztlich nur dem Rechnungssteller bekannt. Bei Mehrfachversendungen würde - ohne die Duplikatkennzeichnung - der Rechnungssteller andernfalls Gefahr laufen, die den Rechnungen zugrunde liegende Umsatzsteuer mehrfach abführen zu müssen

Der Hinweis aus der INVOIC-Nachrichtenbeschreibung "Dieser Qualifier wird verwendet, um anzuzeigen, dass diese Nachricht (INVOIC/Rechnung) schon einmal übermittelt wurde. Entscheidend hierfür ist die Sicht des Rechnungsstellers" beinhaltet die vorgenannte Aussagen.

Freundliche Grüsse,

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