Hallo Herr Rosenau,
Grundsätzlich müssen INVOIC-Rechnungen immer als Original versendet werden. Die Kennzeichnung einer INVOIC-Nachricht als Duplikat erfolgt insofern nur dann, wenn beispielsweise seitens der Rechnungsempfängers erklärt wird, dass der Original-Interchange nicht (mehr) vorliegt oder dieser im Importvorgang beschädigt wurde.
Mit anderen Worten:
Vor der Kennzeichnung einer Rechnung als Kopie, muss der Versand einer Rechnung schon einmal als Original erfolgt sein. Die Kenntnis über die Anzahl der erfolgten Versandvorgänge ist letztlich nur dem Rechnungssteller bekannt. Bei Mehrfachversendungen würde - ohne die Duplikatkennzeichnung - der Rechnungssteller andernfalls Gefahr laufen, die den Rechnungen zugrunde liegende Umsatzsteuer mehrfach abführen zu müssen
Der Hinweis aus der INVOIC-Nachrichtenbeschreibung "Dieser Qualifier wird verwendet, um anzuzeigen, dass diese Nachricht (INVOIC/Rechnung) schon einmal übermittelt wurde. Entscheidend hierfür ist die Sicht des Rechnungsstellers" beinhaltet die vorgenannte Aussagen.
Freundliche Grüsse,
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