Hallo BDEW-Forum-Team,
nach §17 EnWG (Offshore-Umlage) sind Netzbetreiber berechtigt, die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Ab 01.01.2015 ändert sich die Offshore-Umlage nach §17 EnWG für Letztverbraucher der LV-Gruppe A auf -0,051ct/kWh. Da der Betrag zum ersten Mal negativ ist, handelt es sich um einen Abschlag, der bei der Abschlagshochrechnung ermittelt wird und gegenüber dem Letztverbraucher in Abzug zu bringen ist.
Frage:
Wie ist bei einer Abschlagsanforderung per INVOIC die Offshore-Umlage nach §17 EnWG ab 2015 darzustellen?
1. zwei LIN-Segmente (Positiv- und Negativ- Zeile) 2. als Zu-oder Abschlag (entsprechender Qualifier fehlt) 3. ein LIN-Segment
Mit freundlichen Grüße, Tanja Lohnert
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