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INVOIC
INVOIC MIG 2.6
2.6
02.12.2014
Hallo BDEW-Forum-Team,

nach §17 EnWG (Offshore-Umlage) sind Netzbetreiber berechtigt, die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen.
Ab 01.01.2015 ändert sich die Offshore-Umlage nach §17 EnWG für Letztverbraucher der LV-Gruppe A
auf -0,051ct/kWh.
Da der Betrag zum ersten Mal negativ ist, handelt es sich um einen Abschlag, der bei der Abschlagshochrechnung ermittelt wird und gegenüber dem Letztverbraucher in Abzug zu bringen ist.

Frage:

Wie ist bei einer Abschlagsanforderung per INVOIC die Offshore-Umlage nach §17 EnWG ab 2015 darzustellen?

1. zwei LIN-Segmente (Positiv- und Negativ- Zeile)
2. als Zu-oder Abschlag (entsprechender Qualifier fehlt)
3. ein LIN-Segment

Mit freundlichen Grüße,
Tanja Lohnert


Abschlagsbetrag enthält auch Korrekturbetrag durch Offfshore-Umlage

Hallo Frau Voigtmann,

es ist die von Ihnen genannte Variante 3 bei der Übermittlung der Abschläge umzusetzen. Da es sich bei der Abschlagsanforderung immer um eine Vorauszahlung handelt unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verbräuche mit den entsprechenden Berechnungsregeln, ist dort der Abzug aus der Offshore-Umlage genauso zu behandeln wie alle anderen Bestandteile.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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