Sehr geehrter Marktteilnehmer,
aufgrund der Fußnote 3 "Stand 30.11.2016 für Strom auslaufend" zum Status der Artikelnummern:
- Artikel 53 Entgelt für Abrechnung
- Artikel 61 Entgelt für Messung und Ablesung
- Artikel 62 Entgelt für Einbau, Betrieb und Wartung der Messtechnik
gilt nur für die Sparte Strom, dass ab dem 01.01.2017 für Rechnungen mit einem Leistungszeitraum ab 2017 die alten Artikelnummern nicht mehr verwendet werden dürfen.
Mit freundlichem Gruß,
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