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INVOIC
INVOIC/REMADV AHB 2.3
2.3
15.09.2015
Hallo zusammen,

im Anwendungshandbuch ist das Segment RFF-VA bzw. FC als MUSS für alle "Rechnungsarten" (Abschlagsrechnung, NN-Rechnung usw.) angegeben.
Verstehe ich es richtig, dass bei der Rechnungsstellung an einen Empfänger in DE die Steuernummer (FC) verwendet werden muss oder kann bei "inländischer Rechnungsstellung" entweder FC oder VA verwendet und gefüllt werden?
Bei einem Empfänger im Ausland (nicht DE) muss VA verwendet und gefüllt werden?

Bitte um Rückmeldung.
Vielen Dank vorab!

Freundliche Grüße
Julia Höpfler

AHB Version 2.3, Seite 10, Segment RFF-VA bzw. FC

Bedingung zur Angabe von Steuernummer im RFF-Segment

Sehr geehrter Frau Höpfler,

wir gehen davon aus, dass Sie sich ausschließlich auf das RFF-Segment in der SG2 der Ausprägung „Absender“ beziehen. In diesem Fall ist Ihre Aussage zum Merkmal „Muss“ richtig.
Nun zu den beiden Codes VA und FC im RFF-Segment dieser Segmentgruppe 2: Bei beiden Codes ist der Operator X zugewiesen, nur für das X beim Code FC gibt es bei diesem Operator X eine Bedingung, nämlich „Wenn SG2 NAD+MR DE3207 = „DE““. Dies bedeutet, dass in dem Fall, dass der Empfänger der INVOIC in Deutschland ansässig ist, beide Codes des DE1153 ein X haben und falls der Empfänger der INVOIC nicht in Deutschland ansässig ist, hat nur ein Code des DE1153 ein X, nämlich der Code VA.
Somit kann bei einem Empfänger in Deutschland einer der beiden Codes verwendet werden; bei einem Empfänger außerhalb Deutschlands muss der Code VA verwendet werden.

Freundliche Grüße,

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