Anforderungen

 
Anforderung
UTILMD
UTILMD GPKE GeLi Gas AHB 5.0
5.0 GPKE GeLi Gas
26.06.2013
Frage, ob Z01, Z02 oder drei #-Zeichen beim Löschen von einem Eigentümer im Rahmen einer Stammdatenänderung verschickt werden muss.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie uns für das folgende Szenario Ihre fachliche Unterstützung zu geben. Der Grundversorger löscht den Eigentümer aus der Verbrauchsstelle. Dieser Vorgang wird per Stammdatenänderung an den entsprechenden Verteilnetzbetreiber mittels drei #-Kennzeichen pro gelöschtem Feld im Segment SG12 NAD+EO übermittelt. Zur Unterscheidung, ob es sich um eine Person oder um eine Firma handelt, wird normalersweise der Wert Z01 oder Z02 übermittelt. Meine Frage an Sie, welcher Wert von beiden muss für das NAD-Segement C080 DE3045 für das obige Szenario übermittelt werden. Oder dürfen/müssen hier auch die drei #-Zeichen übermittelt werden? Für Ihre Antwort bedanke ich mich sehr! Freundliche Grüße Gökselin Acar

UTILMD AHB GPKE GeLi Gas 5.0, Kapitel 4.6, Seite 23 Textstelle: "Die Inhalte bzw. Segmente die zu Löschen sind werden mit einer Kennzeichnung in der EDIFACT-Nachricht versehen. Dazu wird als Dateninhalt „###“ (dreimal „#“) übertragen. Qualifier sind im Sinne von Eigenschaften nicht mit der Kennzeichnung löschbar. Qualifier werden entweder durch neue Qualifier überschrieben oder entfallen aufgrund der neuen fachlichen Datenkonstellation."

Qualifier können nicht mittels ### glöscht werden

Sehr geehrter Herr Acar,

Sie verweisen schon auf die Textstelle aus dem AHB. Hier ist definiert, dass Qualifier nicht mit ### gelöscht werden. Dies hat den Grund, dass Sie für die Verwendung von ### eine APERAK Z01 (Modellfehler - Wert nicht aus erlaubtem Wertebereich)  erhalten.

Viele Grüße

Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen