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INVOIC
INVOIC/REMADV AHB 2.3c
2.3c
16.08.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Nachfrage zu den neuen Regelungen zum Gemeinderabatt. Sie geben hier folgende Hinweis zur Bedingung "512" an im SG42 -MOA:

[512] Hinweis: Hier ist
entweder der Betrag
aus MOA+203 oder der
um den gültigen
Steuerbetrag erhöhte
Betrag aus MOA+203
anzugeben.

Unsere Frage bezieht sich auf die Oder-Verknüpfung - wann soll der eine und wann der andere Betrag angegeben werden? Das gesamte Segment wird ja nur dann kommuniziert, wenn es einen Gemeinderabatt gibt. Gibt es hier eine Regelung?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Weiße


Netto- und Bruttoverfahren bei Gemeinderabatt

Hallo Herr Weiße,

Sie haben natürlich Recht, dass nur dann, wenn es sich um eine Marktlokation handelt, für die das zu entrichtende Netznutzungsentgelt unter die Regelungen des Gemeinderabatts fällt, kommen die entsprechenden Segmente und Datenelemente in der INVOIC zur Anwendung.

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Berechnung des Gemeinderabatts:

1.) Das sogenannte Nettoverfahren: d.h. der Gemeinderabatt bezieht sich auf den Nettobetrag der Position

2.) Das sogenannte Bruttoverfahren: d.h. der Gemeinderabatt bezieht sich auf den Bruttobetrag der Position

Welches Verfahren im Konzessionsgebiet zur Anwendung kommt, hängt von den zwischen Konzessionsgeber und -nehmer vereinbarten Regelungen ab und ist somit aus Formatsicht offen. Genau diese Varianz wird mit der von Ihnen zitierten Bedingung festgelegt.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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