Hallo Herr Weiße,
Sie haben natürlich Recht, dass nur dann, wenn es sich um eine Marktlokation handelt, für die das zu entrichtende Netznutzungsentgelt unter die Regelungen des Gemeinderabatts fällt, kommen die entsprechenden Segmente und Datenelemente in der INVOIC zur Anwendung.
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Berechnung des Gemeinderabatts:
1.) Das sogenannte Nettoverfahren: d.h. der Gemeinderabatt bezieht sich auf den Nettobetrag der Position
2.) Das sogenannte Bruttoverfahren: d.h. der Gemeinderabatt bezieht sich auf den Bruttobetrag der Position
Welches Verfahren im Konzessionsgebiet zur Anwendung kommt, hängt von den zwischen Konzessionsgeber und -nehmer vereinbarten Regelungen ab und ist somit aus Formatsicht offen. Genau diese Varianz wird mit der von Ihnen zitierten Bedingung festgelegt.
Freundliche Grüße,
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