Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es Einschränkungen, wonach ein zweites QTY Segment nur bei Übermittlung der Jahresleistung (zeit- und energieartbezogene Informationen) verwendet werden darf?
Da dies aus unserer Sicht nur eines (von möglichen mehreren) Anwendungsbeispielen ist , benutzen wir dies auch zur Abrechnung von monatlichen Pauschalen, wenn die Stückzahl größer als eins ist - z.B. mehrfacher Abrechnungspreis oder mehrfache Miete singulärer Betriebsmittel. Aus unserer Sicht bietet sich dadurch höchstmögliche Abrechnungstransparenz und -kontrolle.
Beispiel: LIN+6++4044038000287:EN::293 QTY+47:8:PCS QTY+47:1:MON MOA+203:400.00:EUR PRI+CAL:50.00::::MON Können Sie bestätigen, dass diese Anwendung unter Einhaltung aller Rechen- (und Stornoregeln) korrekt ist?
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