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Allgemeine Festlegungen
Allgemeine Festlegungen 3.2
3.2
04.06.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,

ein MSBA lehnt unsere UTILMD (im Rahmen WiM Prozess B.2) mit folgender Begründung ab:

"Wir können Ihre Nachrichten nicht verarbeiten. Folgender Fehler wird aufgeworfen: Die EDI Nachrichtennummer wurde schon einmal empfangen (Element 1004) '1'! (Segmenttext: 'BGM+E35+1+9').

Grundlage der Ablehnung stellt in diesem Fall eine Verletzung der allgemeinen Festlegungen zu den EDIFACT-Nachrichten da.

„Jede EDIFACT-Nachrichtendatei beinhaltet eine eindeutige Identifizierung der Nachrichtendatei, des Senders und Empfängers, sowie des Nachrichtentyps und des Nachrichtendatums.“'

Der von uns verwendete Softwaredienstleister begründet sein Vorgehen wie folgt:

"der Auszug „Jede EDIFACT-Nachrichtendatei beinhaltet eine eindeutige Identifizierung der Nachrichtendatei, des Senders und Empfängers, sowie des Nachrichtentyps und des Nachrichtendatums.“, bezieht sich, auf die Dateiebene, also UNB.

Siehe dazu auch den vorletzten Satz im Kapitel 1.7. Grundsätze der Allgemeinen Festlegungen: „Einige Nachrichtentypen lassen auch die gebündelte Übertragung von mehreren Nachrichten in einer Nachrichtendatei zu.“ Heißt, mehrere UNH können unter einem UNB gebündelt werden. Dieses UNB muss eine eindeutige Nummer (Datenaustauschreferenz) beinhalten."

Können Sie uns sagen, welche Partei die Allgemeinen Festlegungen korrekt interpretiert, damit wir die aktuelle Patt-Situation auflösen können (muss jede Nachricht zwingend eine separate EDI-Nachrichtennummer enthalten)? Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Rojahn

1.7 Grundsätze, Seite 5/30

Die Eindeutigkeit bezieht sich lediglich auf die Datenaustauschreferenz im UNB DE0020

Sehr geehrter Herr Rojahn,

in den Allgemeinen Festlegungen finden Sie unter Kap. 1.7 (Auszug)

...
Jede EDIFACT-Nachrichtendatei beinhaltet eine eindeutige Identifizierung der Nachrichtendatei, des Senders und Empfängers, sowie des Nachrichtentyps und des Nachrichtendatums.
...

Die eindeutige Datenaustauschreferenz der Datei findet sich im Segment UNB und dort im DE0020. Unter Bemerkung finden Sie die Definition.

...
Eindeutige Referenz zur Identifikation der Übertragungsdatei, vergeben vom Sender.
....

Unter Bemerkungen ist das DE0020 noch etwas genauer spezifiziert.

...
DE0020: Für den Absender: Die Empfänger- und Nachrichtentyp unabhängige, eineindeutige Datenaustauschreferenz wird vom Sender der Übertragungsdatei generiert und dient der eindeutigen Identifikation jeder Übertragungsdatei.
...

Auf weitere eindeutige Referenzen geht das Dokument "Allgemeine Festlegungen 3.2" nicht ein.

Zur UTILMD:
Hier gibt es im UNH das DE0062 - die Nachrichten Referenznummer. Diese ist in der Bemerkung wie folgt definiert.

...
Eindeutige Nachrichtenreferenz des Absenders. Laufende Nummer der Nachrichten im Datenaustausch. Identisch mit DE 0062 im UNT, i. d. R. vom sendenden Konverter vergeben.
...

Dies bedeutet, dass diese eine fortlaufende Nummer innerhalb der Datei sein kann. Somit kann diese in jeder Datei bei 1 beginnen.
z.B.
UNB+UNOC:3+9900000000000:500+9911111000000:500+130603:1343+REFEINEUTIG'
UNH+1+UTILMD:D:11A:UN:5.0'
Die Nachrichtenreferenz muss lediglich innerhalb der Nachrichtendatei eindeutig sein.

Sie sprechen nun direkt die Dokumentennummer im BGM an.
Für die Dokumentennummer im BGM gibt es keine Anforderungen an eine Eindeutigkeit. Hier kann der Sender eine Dokumentennummer nach belieben vergeben, sofern die verwendeten Zeichen den Allgemeinen Bedingungen entsprechen.

Wie hoffen Ihnen hiermit in Ihrer Pat Situation geholfen zu haben
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