Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie ist mit Infomeldungen E44/ZC8 umzugehen, wenn diese keinem Abmeldungsanfrage-Prozess zugeordnet werden können? Können diese per APERAK abgelehnt werden und wenn ja, mit welchen Antwortstatus? Da in der Meldung keine Referenz angegeben wird, kann der Antwortstatus Z28 an der Stelle, nach unserer Auffassung, keine Verwendung finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Bastian Schulz |