Sehr geehrter Herr Schlegel,
in der WiM gibt es im Rahmen des Prozesses „Ende Messstellenbetrieb“ die Möglichkeit zur „Weiterverpflichtung des MSBA“. Dort heißt es: „In diesem Fall teilt der NB dem MSBA das Datum mit, bis zu dem er den MSBA zur Fortführung von Messstellenbetrieb (ggf. einschl. Messung) verpflichtet (verschobener Abmeldetermin). Bei der Weiterverpflichtung zur Fortführung der Tätigkeit des MSBA geht es somit um den Messstellenbetrieb (ggf. einschl. Messung). Mit dem Qualifier „Z11“ wird der entsprechende Abmeldeumfang (Messstellenbetrieb (ggf. einschl. Messung)) weiterverpflichtet.
Freundliche Grüße,
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