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Frage
ORDERS
ORDERS AHB MaBiS 1.1
1.1
31.07.2011
Wird ein Messstellenbetreiber im Rahmen des Prozesses Ende Messstellenbetrieb mittels Weiterverpflichtung (ORDERS) verpflichtet den Messstellenbetrieb fortzuführen, so gilt diese Weiterverpflichtung bei Messstellen mit eZ immer für beide Rollen (MSB und MDL)!

Bei Messstellen mit aZ ist unklar, ob sich die Fortführung dann nur auf den Messstellenbetrieb beschränkt oder ob immer der entsprechende Abmeldeumfang weiterverpflichtet wird?

In der EDI@Energy ORDERS Nachrichtenbeschreibung (MiG) vom 01.04.2011 auf Seite 7 ist hierfür der Qualifier „Z11 Weiterverpflichtung Messstellenbetrieb“ vorgesehen.
Im EDI@Energy REQOTE/QUOTES/ORDERS/ORDRSP Anwendungshandbuch (AHB) zur Umsetzung der WiM-Prozesse vom 01.04.2011 wird hingegen auf Seite 9 von einem „Verschobenen Abmeldetermin“ gesprochen, wodurch immer der Abmeldeumfang als ganzes weiter verpflichtet würde.

REQOTE / QUOTES / ORDERS / ORDRSP AHB WiM 1.0

Weiterverpflichtung des MSBA gilt für entsprechenden Abmeldeumfang

Sehr geehrter Herr Schlegel,

 

in der WiM gibt es im Rahmen des Prozesses „Ende Messstellenbetrieb“ die Möglichkeit zur „Weiterverpflichtung des MSBA“. Dort heißt es: „In diesem Fall teilt der NB dem MSBA das Datum mit, bis zu dem er den MSBA zur Fortführung von Messstellenbetrieb (ggf. einschl. Messung) verpflichtet (verschobener Abmeldetermin). Bei der Weiterverpflichtung zur Fortführung der Tätigkeit des MSBA geht es somit um den Messstellenbetrieb (ggf. einschl. Messung). Mit dem Qualifier „Z11“ wird der entsprechende Abmeldeumfang (Messstellenbetrieb (ggf. einschl. Messung)) weiterverpflichtet.

 

Freundliche Grüße,

 

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