Hallo Herr Gruchenberg,
wir orientieren uns hier an den aus den Lieferantewechselprozessen bekannten Fristendefinitionen, die auf den BGB-Fristen (§187 und §188) basieren. Demnach müssen dem Empfänger zehn volle WT zur Verfügung stehen. In ihrem Beispiel ist der erste volle Werktag der 02.11.2015 der 10. volle Werktag ist Freitag, der 13.11.2015. Damit stehen zehn volle Werktage zur Verfügung, der 13.11.2015 als Fälligkeitsdatum (DTM+265) ist korrekt.
Freundliche Grüße,
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