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INVOIC
INVOIC MIG 2.5a
2.5a
24.09.2013
Soll der Beleg auf Kopfebene (Segment 70 Nr. 10; FTX = RCH) als RCH gekennzeichnet werden, wenn nur einzelne Bestandteile diese Beleges hierunter fallen?

Hintergrund je nach Interpretation der neuen Umsatzsteuervorgaben können ggf. nur einzelnen Bestandteile auf einer Netznutzungsrechnung (z.B. die Mehr- und Mindermenge) in die Zuordnung zum Reverse Charge Verfahren fallen. Auf Ebene der Zeile ist dabei eine saubere Zuordnung möglich, es stellt sich nur die Frage was im Belegkopf erwartet wird.

INVOIC; 2.5a Seite 14

keine belastbaren Vorgaben zur Reverse Charge

Hallo Herr Hahn,

aufgrund fehlender rechtlicher Vorgaben sind zu der Vorgehensweise aus Formatsicht keine eindeutige Vorgaben möglich.

Freundliche Grüße,

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